Schwimmkurse – Kinderschwimmschule Ehingen

Unterrichtsstunden 2023/2024

Montag – Wenzelstein Schwimmhalle Ehingen (Realschule):

15:00 – 15:45 Uhr          1. Gruppe (Nicht-Schwimmer, ab 5 Jahren)

15:45 – 16:30 Uhr          2. Gruppe (Nicht-Schwimmer, ab 5 Jahren)

16:30 – 17:15 Uhr          3. Gruppe (Schwimmer 1)

17:15 – 18:00 Uhr          4. Gruppe (Schwimmer 2)

Freitag – Wenzelstein Schwimmhalle Ehingen (Realschule):

14:45 – 15:30 Uhr          1. Gruppe (Nicht-Schwimmer, ab 5 Jahren)

15:30 – 16:15 Uhr          2. Gruppe (Nicht-Schwimmer, ab 5 Jahren)

16:15 – 17:00 Uhr          3. Gruppe (Schwimmer 1)

17:00 – 17:45 Uhr          4. Gruppe (Schwimmer 2)

Als Abteilung der TSG Ehingen 1848 e.V., in Kooperation mit der Realschule Ehingen und in Kontakt mit der DRLG bietet Fabian Hummel seit September 2015 Schwimmkurse ab 5 Jahren an.

Ausbildungsinhalte

–        Nicht-Schwimmer: Schwimmen lernen (Erlernen der Grundtechniken im Brust, Kraul- und Rückenschwimmen) und Tauchen

–        Schwimmer 1: Festigen der Grundtechniken im tiefen Wasser auf Distanz (über größere Strecken), Streckentauchen, Kopfsprung vom Beckenrand

–        Schwimmer 2: Erlernen der Atemtechniken im Brust- und Kraulschwimmen

–       Für alle: regelmäßiges Schwimmtraining einmal die Woche (außer in den Schulferien)

–       Ziel: Erlangen der verschiedenen Schwimmabzeichen (Seepferdchen, etc.) – Prüfung bei der DLRG erforderlich

Monatsbeitrag – Schwimmen (ab 5 Jahren)

25,- €/Monat  (1x/Woche)

Die Kinderschwimmschule ist für alle Mädchen und Jungen. In den Schulferien findet kein Angebot statt, ggfls. werden Aktionsprogramme angeboten.

Der Beitritt ist jederzeit möglich – aktuell haben wir eine Warteliste, auf die wir euch gerne eintragen – einfach per Email melden. Die Kinder dürfen nach kurzer Absprache bis zu 2 x „schnuppern“. Danach muss angemeldet und der Mitgliedsbeitrag bezahlt werden. Die Schnupperstunden werden nach Anmeldung mit einberechnet.

Die Mitgliedsbeiträge werden monatlich (über 12 Monate hinweg) mittels Lastschriftverfahren erhoben. Bank- und Mahnungsgebühren müssen bei nicht gedecktem Konto leider zusätzlich erhoben werden.

Kündigungen sind immer zum Ende eines jeden Quartals möglich, also zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. Die Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Quartals ist jedoch vorausgesetzt. Ausnahme ist der Schuljahresbeginn. Hierbei muss die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 30.09. nicht eingehalten werden.


Letzte Berichte: Berichte der SWP und SZ vom 23.07.2018